Archiv für Mai 2016

Bußgeld bei falschen Reifen- Das sollten Sie wissen

Freitag, 20. Mai 2016

Natürlich möchte man als Autofahrer bei Autoreifen so wenig Geld wie möglich ausgeben. Deswegen setzen viele Fahrzeugbesitzer auf Reifen mit geringem Einkaufspreis und fahren reifenschonend, damit man nicht so schnell wieder einen neuen Satz kaufen muss. Doch was oftmals nicht bedacht wird, sind die Kosten die durch einen falsch verwendeten Reifen anfallen können- Denn es kann durchaus passieren, dass man hier Bußgelder zahlen muss.

Ein Grund für Bußgelder ist eine zu geringe Profiltiefe. Denn ist diese nicht ausreichend, hat der Reifen nicht mehr so eine gute Haftung auf der Fahrbahn und der Bremsweg sowie die Gefahr von Aquaplaning steigen. Dadurch kann die Sicherheit erheblich beeinträchtigt werden, vor allem bei nasser Fahrbahn. Denn grundsätzlich gilt: Je größer die Profiltiefe, desto kürzer der Bremsweg. So ist der Bremsweg mit Reifen, deren Profil noch 8mm tief ist, bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h noch 65,8 Meter lang, während der Bremsweg eines Reifens mit einer Profiltiefe von 2 mm ganze 76,3 Meter lang ist

Es wird also deutlich, wie wichtig ein ausreichendes Reifenprofil ist- sowohl für den Bremsweg als auch für den Aquaplaningschutz. Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor- für alle Profiltiefen unter diesem Wert wird ein Bußgeld von bis zu 50 Euro und drei Punkte in Flensburg fällig. Hat der Reifen zu wenig Profil, kann es im Falle eines Unfalls außerdem sein dass die Versicherung die Zahlung verweigert oder kürzt.

Weitere Gründe für die Verhängung von Bußgeldern ist das Fahren von Fahrzeugen, deren Reifen nicht den Wetterverhältnissen entsprechen. Denn in Deutschland ist es seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben, auf öffentlichen Straßen bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch, Reif- und Eisglätte Winterreifen zu verwenden.  Diese Regelung richtet sich nicht nach bestimmten Monaten, sondern nach den Wetterverhältnissen, die man als Fahrer selbst einschätzen muss. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 20 Euro, bei Gefährdung der Verkehrssicherheit aufgrund der falschen Bereifung werden sogar 80 Euro fällig. Und auch hier kann man bei einem Unfall den Versicherungsschutz verlieren. Ganzjahresreifen gelten übrigens offiziell als Winterreifen und dürfen auch bei Schnee und Eis verwendet werden.